Am 18. Mai 2025 wird im Kanton St. Gallen über den Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung abgestimmt. ChiliTalk informiert über Pro’s und Contra’s und möchte dank fairem Austausch zur freien Meinungsbildung beitragen.
Ausgangslage
Das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung (RLG) regelt die allgemeinen Öffnungszeiten der Läden des Detailhandels. Sie dürfen heute von Montag bis Freitag jeweils von 06.00 bis 19.00 Uhr offen haben; am Samstag, am Gründonnerstag sowie am 24. und 31.Dezember von 06.00 bis 17.00 Uhr. Pro Woche dürfen die politischen Gemeinden einen Abendverkauf bis 21.00 Uhr erlauben.
Erweiterte Öffnungszeiten gelten gemäss RLG für Läden und Verkaufsstellen mit weniger als 120 Quadratmeter Verkaufsfläche, die vor allem Lebensmittel anbieten – beispielsweise Tankstellen- und Bahnhofshops. Zusätzlich gelten die erweiterten Öffnungszeiten für Kioske, Blumenläden, Videotheken und Shops an Autobahnraststätten. Sie dürfen von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhr offen haben, am Sonntag von 07.00 bis 21.00 Uhr.
Das ändert sich bei einem JA
Neu dürfen alle Läden des Detailhandels von Montag bis Samstag von 05.00 bis 22.00 Uhr offen haben. Die Öffnungszeiten sind also an diesen Wochentagen für alle Läden gleich. Es gibt keine erweiterten Öffnungszeiten mehr. Die Läden müssen sich an die Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Umweltrechts halten. Letzteres kann Einschränkungen der Öffnungszeiten nötig machen, wenn Immissionen zu gross sind (beispielsweise durch Lärm).
Neu gibt es auch keine verkürzten Öffnungszeiten am Gründonnerstag sowie am 24. und 31.Dezember mehr. Auch der Abendverkauf fällt weg, weil die Läden bis 22.00 Uhr offen haben dürfen.
Wie heute bleiben die Läden an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Ausnahmen gibt es wie bisher für Läden und Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von weniger als 120 Quadratmeter, die vor allem Lebensmittel anbieten. Sie dürfen neu von 05.00 bis 22.00 Uhr statt wie heute von 07.00 bis 21.00 Uhr offen haben. Diese Öffnungszeiten gelten auch für Kioske, Blumenläden, Videotheken und Shops an Autobahnraststätten.
Neu gelten für Selbstbedienungsläden ohne Personal gar keine Öffnungszeiten mehr – beispielsweise für einen Supermarkt, in dem Kundinnen und Kunden selbstständig per Smartphone einkaufen, ohne Kasse und Personal.
Argumente für ein JA | Argumente für ein NEIN |
Die heutigen Öffnungszeiten beschränken die Wirtschaftsfreiheit sowie die Freiheit der Kundinnen und Kunden beim Einkaufen. | Kleine Läden wollen keine längeren Öffnungszeiten. |
Es gibt unter der Woche keinen Unterschied mehr zwischen allgemeinen und erweiterten Öffnungszeiten. Das macht es einfacher. | Längere Öffnungszeiten garantieren nicht mehr Umsatz. Der Einkauf wird nur zeitlich verschoben. |
Heute hat der Kanton St. Gallen strengere Öffnungszeiten als Nachbarkantone oder das angrenzende Ausland. | Steigende Personalkosten aufgrund längerer Präsenzzeiten belastet das Gewerbe. |
Viele Kantone kennen überhaupt keine kantonalen Ladenschlussgesetze und «leben» ohne Probleme damit. Es braucht diesen staatlichen Eingriff nicht. | Fehlende Nachfrage: Es braucht die längeren Öffnungszeiten nicht. Das zeigt sich unter anderem daran, dass in den vergangenen Jahren immer weniger Menschen den Abendverkauf nutzten. |
Angebot und Nachfrage sowie der Arbeitsmarkt regeln die tatsächlichen Öffnungszeiten von selbst. Es braucht keinen bevormundenden und überregulierenden Staat. | Das Verkaufspersonal, das bereits heute durch unregelmässige Arbeitszeiten stark belastet ist, erhält nicht ausreichend Schutz. |
Wann ein Laden offenzuhalten hat, bestimmt nicht das Gesetz, sondern der Laden selbst. Das Gesetz bestimmt lediglich, wann ein Laden geschlossen sein muss. Niemandem werden längere Öffnungszeiten aufgezwungen. | Unfairer Wettbewerb: Grosse Detailhändler, die bereits über lange Öffnungszeiten verfügen, könnten von der Erweiterung profitieren, während kleinere Geschäfte das Nachsehen haben. |
Heute herrscht im Kanton St. Gallen ein «Wildwuchs» wie in keinem anderen Kanton: Je nach Ladengrösse, Sortiment und Standort gelten unterschiedliche Ladenschlusszeiten. | Mehrheitlich Frauen arbeiten im Detailhandel. Ihre Gesundheit ist besonders gefährdet durch die Dreifachbelastung von Familien-, Care- und Erwerbsarbeit. |
Eine Flexibilisierung ist dringend angezeigt, die Bestimmungen werden auf ein vernünftiges Mass reduziert und den Nachbarkantonen angeglichen. | Verlängerte Öffnungszeiten behindern sowohl das Familien- als auch Sozialleben der Angestellten erheblich. |
Abstimmungsfrage
Wollen Sie dem III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung zustimmen?
Diskutieren Sie mit!
Quelle: Abstimmungsbroschüre vom Kanton St. Gallen.
Bild: iStockPhoto
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